Warum sind internationale Arbeitszeiten wichtig?

Viele Menschen haben im Laufe ihres Arbeitslebens nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gearbeitet. Diese internationalen Arbeitszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für die deutsche Rente angerechnet werden und Ihre Rentenansprüche erheblich erhöhen.

Besonders häufig unterstützen wir Bürger bei der Anerkennung von Arbeitszeiten aus:

  • Polen - alle Arbeitszeiten vor und nach dem EU-Beitritt
  • Ukraine - sowohl vor als auch nach Abkommen mit Deutschland
  • Russland - unter bestimmten Voraussetzungen anerkennbar
  • Andere EU-Länder - vollständige Freizügigkeit
  • Türkei - durch bilaterale Abkommen geregelt

Unser Service für Sie

Komplette Dokumentenbeschaffung

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Nachweise aus dem Ausland, inklusive Übersetzungen und Beglaubigungen.

Antragsstellung

Professionelle Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung mit allen erforderlichen Unterlagen.

Kommunikation mit Behörden

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit deutschen und ausländischen Behörden in Ihrem Namen.

Nachbetreuung

Vollständige Betreuung bis zur erfolgreichen Anerkennung Ihrer Auslandszeiten und Integration in Ihre Rentenberechnung.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Nicht alle Auslandszeiten können automatisch anerkannt werden. Die Voraussetzungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:

EU-Länder (z.B. Polen)

Arbeitszeiten in EU-Ländern werden grundsätzlich anerkannt, wenn Sie in das dortige Sozialversicherungssystem eingezahlt haben. Die Koordinierung erfolgt über EU-Verordnungen.

Nicht-EU-Länder mit Abkommen (z.B. Ukraine, Türkei)

Hier gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Die Anerkennung ist möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Länder ohne Abkommen (z.B. Russland)

Auch ohne Abkommen können Zeiten unter Umständen berücksichtigt werden, etwa bei Verfolgung oder besonderen Härtefällen.

Benötigte Unterlagen

Für die erfolgreiche Anerkennung benötigen wir in der Regel folgende Dokumente:

Arbeitsbescheinigungen

Offizielle Bescheinigungen über alle Arbeitsverhältnisse im Ausland

Sozialversicherungsnachweis

Nachweise über geleistete Beiträge im ausländischen Sozialversicherungssystem

Lohnabrechnungen

Belege über Verdienst und Beitragszahlungen während der Beschäftigung

Übersetzungen

Alle ausländischen Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt werden