Warum sind internationale Arbeitszeiten wichtig?
Viele Menschen haben im Laufe ihres Arbeitslebens nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gearbeitet. Diese internationalen Arbeitszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für die deutsche Rente angerechnet werden und Ihre Rentenansprüche erheblich erhöhen.
Besonders häufig unterstützen wir Bürger bei der Anerkennung von Arbeitszeiten aus:
- Polen - alle Arbeitszeiten vor und nach dem EU-Beitritt
- Ukraine - sowohl vor als auch nach Abkommen mit Deutschland
- Russland - unter bestimmten Voraussetzungen anerkennbar
- Andere EU-Länder - vollständige Freizügigkeit
- Türkei - durch bilaterale Abkommen geregelt
Unser Service für Sie
Komplette Dokumentenbeschaffung
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Nachweise aus dem Ausland, inklusive Übersetzungen und Beglaubigungen.
Antragsstellung
Professionelle Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung mit allen erforderlichen Unterlagen.
Kommunikation mit Behörden
Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit deutschen und ausländischen Behörden in Ihrem Namen.
Nachbetreuung
Vollständige Betreuung bis zur erfolgreichen Anerkennung Ihrer Auslandszeiten und Integration in Ihre Rentenberechnung.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Nicht alle Auslandszeiten können automatisch anerkannt werden. Die Voraussetzungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:
EU-Länder (z.B. Polen)
Arbeitszeiten in EU-Ländern werden grundsätzlich anerkannt, wenn Sie in das dortige Sozialversicherungssystem eingezahlt haben. Die Koordinierung erfolgt über EU-Verordnungen.
Nicht-EU-Länder mit Abkommen (z.B. Ukraine, Türkei)
Hier gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Die Anerkennung ist möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Länder ohne Abkommen (z.B. Russland)
Auch ohne Abkommen können Zeiten unter Umständen berücksichtigt werden, etwa bei Verfolgung oder besonderen Härtefällen.
Benötigte Unterlagen
Für die erfolgreiche Anerkennung benötigen wir in der Regel folgende Dokumente:
Arbeitsbescheinigungen
Offizielle Bescheinigungen über alle Arbeitsverhältnisse im Ausland
Sozialversicherungsnachweis
Nachweise über geleistete Beiträge im ausländischen Sozialversicherungssystem
Lohnabrechnungen
Belege über Verdienst und Beitragszahlungen während der Beschäftigung
Übersetzungen
Alle ausländischen Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt werden